Kriterienkatalog für Partnerbetriebe

Kriterienkatalog für Partnerbetriebe

Die aktuell gültigen Kriterien für neue Biosphärenpark Wienerwald-Partnerbetriebe wurden gemeinsam mit verschiedenen AkteurInnen aus der Region in einem mehrere Monate dauernden, mehrstufigen partizipativen Prozess zwischen Februar 2020 und September 2021 erarbeitet.

Für folgende acht Branchen wurden eigene Kriterien entwickelt:

  • Landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe
  • Lebensmittelhandel
  • Gastronomiebetriebe
  • Beherbergungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Sozial-ökonomische Betriebe
  • Sonstige Betriebe und Vereine

Allen gemein ist, dass ein Schwerpunkt der betrieblichen Aktivität im Biosphärenpark Wienerwald-Gebiet liegen muss.

Maßnahmenkatalog basierend auf den 17 SDGs

Die Kriterien für BPWW-Partnerbetriebe orientieren sich einem Maßnahmenkatalog, der aktuell rund 120 einzelne Maßnahmen, die Betriebe im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens setzen können, enthält.

Diese Maßnahmen sind – auf Wunsch der Betriebe – nach den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (den so genannten SDGs - Sustainable Development Goals) sortiert: Dem nachhaltigen Entwicklungsziel Nr. 4 „Hochwertige Bildung“ ist also beispielsweise ist die Maßnahme „Angebot von Praktikumsplätzen“ zugeordnet, dem Entwicklungsziel Nr. 2 „Kein Hunger“ ist in etwa die Maßnahme „Anbau alter Nutzpflanzen-Sorten“ zugewiesen usw.

Die Kriterien für BPWW-Partnerbetriebe basieren auf einem Maßnahmenkatalog, aus dem einzelne Maßnahmen verpflichtend erfüllt sein müssen und andere frei gewählt werden können. Die Maßnahmen sind den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen zugeordnet.

Pflicht-, Wahlpflicht- und Freifächer

Aus diesem Maßnahmenkatalog müssen – abhängig von der Branche – bestimmte einzelne Maßnahmen verpflichtend erfüllt werden. Zusätzlich muss eine bestimmte Anzahl an Maßnahmen aus bestimmten Nachhaltigen Entwicklungszielen gewählt werden. Darüber hinaus muss eine bestimmte Anzahl an Maßnahmen erfüllt werden, die aus allen verbleibenden Maßnahmen im Katalog frei gewählt werden können. Es gibt also sozusagen Pflicht-, Wahlpflicht- und Freifächer.

Der Maßnahmenkatalog ist flexibel erweiterbar, wodurch zu jedem Zeitpunkt neue Maßnahmen in die Sammlung aufgenommen werden können.

Transparenz für KonsumentInnen

Die von den einzelnen Partnerbetrieben getroffenen Maßnahmen werden nach und nach auf den jeweiligen Partnerbetrieb-Profilen veröffentlicht. So haben die KonsumentInnen die Möglichkeit, sich ganz genau zu informieren, was sie bei den einzelnen Partnerbetrieben an nachhaltigem Handeln und Wirtschaften erwarten können.

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