Einreichung Der Wein 2026

BIOSPHÄRENPARK WIENERWALD – DER WEIN 26 - Jetzt einreichen!

Übersicht

Der Wettbewerb

Die besondere Kulturlandschaft der Weingärten, die sich über die Nord- und Ostabhänge des Wienerwaldes erstreckt, hat dazu beigetragen, dass die Region 2005 von der UNESCO als Biosphärenpark ausgezeichnet worden ist.

Um das Bewusstsein für den Wert dieser Kulturlandschaft mit ihrer einzigartigen Artenvielfalt und ihren hervorragenden Weinen zu stärken, veranstaltet das Biosphärenpark Wienerwald Management im Jahr 2026 zum 21. Mal den Wettbewerb „DER WEIN“, bei dem die besten nachhaltig produzierten Weine aus der Region gesucht werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

1. Nachhaltige Bewirtschaftung

  • biologische Bewirtschaftung (inkl. Betriebe in Umstellung) oder
  • Teilnahme an ÖPUL 2023: „Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ oder
  • Zertifizierung „Nachhaltig Austria“ (Zusätzlich muss in direkter Abstimmung mit der Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH ein Nachweis über den Verzicht auf chemisch-synthetische Herbizide in erbracht werden.)

2. aus der Region

Einreichkategorien

  • Weißwein Klassik (Jahrgang 2024, 2025) ohne Holzeinsatz
  • Weißwein kräftig und Reserve (Jahrgang 2022, 2023, 2024, 2025) mit oder ohne Holzeinsatz
  • Rotwein (Jahrgang 2022, 2023, 2024, 2025) mit oder ohne Holzeinsatz
  • Rosé-Wein (Jahrgang 2024, 2025)
    Der maximale Restzuckergehalt für diese Kategorien beträgt 20 g/Liter.
  • Süßwein (Jahrgang 2022, 2023, 2024, 2025): Spätlese und Auslese sowie höhere Prädikate
  • Schaum- und Perlwein (Jahrgang 2022, 2023, 2024, 2025)
    NEU:
  • Traubensaft und Verjus (Traubensaft weiß, rot und rosé sowie Verjus-Ernte 2025)

Pro Betrieb können maximal 3 Weißweine, 3 Rotweine, 3 Weine aus der Gruppe Rosé-Weine, Süß-, Schaum- oder Perlweine sowie 3 Weine aus der Kategorie Traubensaft und Verjus eingereicht werden.

Die eingereichten Weine aus den drei Weinbaugebieten im Biosphärenpark – Wagram, Wien und Thermenregion – werden regionsübergreifend verkostet. Die Verkostung findet anschließend an die Prämierungsweinkost der Thermenregion in einer gesonderten Verkostung statt.

ACHTUNG: Eine Einreichung beim Biosphärenpark-Weinwettbewerb führt NICHT automatisch zu einer Teilnahme an der Prämierungsweinkost der Thermenregion! Sollten Sie Ihre Weine für die Prämierungsweinkost anmelden wollen, ist dies hier https://weinanmeldung.weinland-thermenregion.at möglich.

Jene Betriebe, die mit mindestens drei der von ihnen eingereichten Weine überdurchschnittliche Bewertungen erreichen, werden als „TOP Weinbaubetrieb 2026“ ausgezeichnet.

Anmeldeschluss ist der 22. März 2026. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos!

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Infos und Beratung

Sollten Sie Fragen zur Einreichung haben, wenden Sie sich bitte an office@bpww.at oder 02233/54 187.

Prämierung

NEU: Anstelle einer eigenen Prämierungsfeier, werden die Siegerweine und prämierten Weinbaubetriebe heuer in einer umfassenden Öffentlichkeitskampagne präsentiert:

  • Fototermin zur Urkundenübergabe mit LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky (angefragt) am XX. April um XX:XX Uhr im Raum Mödling
  • Social Media Clips für Kategorie-Siegerweine und Top-Weinbaubetriebe
  • Betriebsbesuche und begleitende Pressearbeit zu allen prämierten Betrieben im Laufe der Sommermonate 2026

Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
  • Der Betrieb muss nachhaltig bewirtschaftet werden. Folgende Anbauweisen werden dafür anerkannt: biologische Bewirtschaftung (inkl. Betriebe in Umstellung) oder Teilnahme an ÖPUL 2023: „Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ oder Zertifizierung „Nachhaltig Austria“ (Zusätzlich muss in direkter Abstimmung mit der Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH ein Nachweis über den Verzicht auf chemisch-synthetische Herbizide erbracht werden.)
  • Die Weingärten der eingereichten Weine müssen in einer Biosphärenpark Wienerwald Gemeinde oder Gemeinde-Bezirk liegen.
  • Eingereicht werden können ausschließlich Qualitätsweine mit Prüfnummer.
  • Eingereicht werden können ausschließlich flaschengelagerte Traubensäfte, die die für den Verkauf erforderliche Kennzeichnung aufweisen und aus betriebseigenen Trauben der Ernte 2025 hergestellt wurden.
  • Mindestverfügbarkeit für jeden eingereichten Wein (ausgenommen Süßweine): 600 Flaschen bzw. 200 Flaschen Traubensaft und Verjus.
  • Für die Verkostung werden zwei Flaschen pro Wein zur Verfügung gestellt (gilt für Weine, die nicht an der Prämierungsweinkost der Thermenregion 2026 teilnehmen - in diesem Fall bitte pro Wein 4 Flaschen anliefern).

  • Falls die eingereichten Weine nicht an der Prämierungsweinkost der Thermenregion 2026 teilnehmen, werden die Weine am Mittwoch, 8. April 2026 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr von MitarbeiterInnen des Biosphärenpark Wienerwald Managements von Ihrem Betrieb abgeholt. Über den genaueren Zeitraum informieren wir Sie rechtzeitig vorab. Bitte geben Sie im online-Anmeldeformular jene Adresse an, von der die Weine abgeholt werden sollen. Bitte hinterlassen Sie uns außerdem eine Telefonnummer für Rückfragen, sowie gegebenenfalls weitere Informationen zum Abholort!

  • Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, geben Sie uns dies bitte im Kommentarfeld bekannt.

  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per Mail. Wenn Sie innerhalb von 7 Tagen keine Antwort erhalten, melden Sie sich bitte unbedingt bei uns (unter 02233/54 187 oder office@bpww.at).

Datenschutz

Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass die Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH Ihre personenbezogenen Daten automationsunterstützt für die Bearbeitung Ihrer Einreichung und für die Öffentlichkeitsarbeit rund um den Wettbewerb „DER WEIN“ verwendet. Die Zustimmung umfasst die Berechtigung zur Überprüfung Ihrer Teilnahme an den Förderungsmaßnahmen bzw. Gütesiegel (biologische Wirtschaftsweise, ÖPUL bzw. Zertifiziert Nachhaltig) bei den zuständigen Stellen (AMA, Biokontrollstelle etc.). Ihnen ist bekannt, dass Sie diese Zustimmung jederzeit frei widerrufen können. Der Widerruf hat zur Folge, dass Ihre Anmeldung zum Wettbewerb als zurückgezogen gilt.