Naturschutzgebiet

Durch Naturschutzgebiete sollen möglichst ursprüngliche oder für seltene Pflanzen- oder Tierarten wichtige Lebensräume erhalten werden. Jeder menschliche Eingriff ist verboten. Die Gebiete dürfen nur auf offiziell angebotenen und markierten Wegen betreten werden. Dabei werden Wander-, Reit- und Radwege unterschieden. Jagd und Fischerei sind erlaubt, soweit nicht Beschränkungen zur Sicherung des Ziels der Schutzmaßnahme erforderlich sind. Weitere Ausnahmen wie Wiesennutzung und Pflegemaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Im niederösterreichischen Teil des Biosphärenparks sind die Kernzonen als Naturschutzgebiet geschützt. Weitere Naturschutzgebiete außerhalb der Kernzone sind Eichkogel, Teufelstein - Fischerwiesen und Glaslauterriegel-Heferlberg. Im Wiener Teil des Biosphärenpark Wienerwald ist der Lainzer Tiergarten als Naturschutzgebiet verordnet.