Die Salzwiese
Die Salzwiese am Fuß des Kolbeterberges ist eine der letzten Feuchtwiesen im Wienerwald in Wien. Aufgrund ihres besonderen Artenreichtums, der durch die vielfältigen, kleinräumig wechselnden Boden- und Wasserverhältnisse bedingt ist, wurde sie 1986 zum Naturdenkmal (Nr. 719) erklärt. Zudem liegt sie im Landschaftsschutzgebiet Penzing und im Biosphärenpark Wienerwald in der Pflegezone. Zusätzlich hat sie als Lebensraumtyp 6410 (Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden (Molinion caeruleae)) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auch noch eine nationale und internationale Bedeutung.
Eine sensible Besonderheit auf der Salzwiese ist eine Kalktuff-Quellflur mit hochspezialisierten Pflanzen- und Tierarten. Hierbei tritt stark kalkhaltiges, kaltes Wasser aus dem Untergrund an die Luft, das Wasser wird erwärmt und mit Sauerstoff angereichert. Dabei setzt sich das im Wasser gelöste Kalzium als Kalksinter (nicht kristallisierter Kalkstein) auf den Moosen und anderen Pflanzen ab. Der im Lauf der Jahrhunderte angesammelte Kalksinter ist nach dem Vermodern der Pflanzen reich an Hohlräumen und sehr leicht. Er wurde früher vielerorts als begehrter Baustoff abgebaut.
Die für eine moderne Bewirtschaftung schwierigen standörtlichen Verhältnisse haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte dazu geführt, dass die Fläche mit Gehölzen und einem dichten Schilf- und Pfeifengrasbestand zugewachsen ist. Der wertvolle Lebensraum drohte verloren zu gehen.
Zur Erhaltung und Entwicklung der Salzwiese hat die MA 22 daher in enger Zusammenarbeit mit der MA 49 und dem BPWW seit dem Jahr 2013 weitreichende Pflegemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Die Öffnung der Wiese durch das Entfernen von Gehölzen sowie das Mähen mit Abtransport des Mähgutes sowie in den letzten Jahren durch eine Beweidung mit Schafen, haben diese besondere Wiese aber leider für die Erholungsnutzung sehr attraktiv gemacht.
Das flächige Betreten der Feuchtwiese durch Erholungssuchende trägt zur Zerstörung des sensiblen Feuchtlebensraumes bei. Zudem stören und beeinträchtigen freilaufende Hunde die Beweidung, indem sie die Weidetiere stark beunruhigen, wenn nicht sogar verletzten. Dadurch wird die naturschutzfachliche Pflege der Fläche eingeschränkt und verhindert.
Schutzmaßnahmen wie der Bau von Benjeshecken zur „Einzäunung“ der Fläche und zur Kennzeichnung, dass das Betreten des Feuchtwiesenlebensraumes nicht gestattet ist, dienen der Erhaltung der seltenen Feuchtwiese und dem Schutz dieses Ökosystems und ihrer Biodiversität.
Die Salzwiese und ihre umliegenden Flächen werden von LandwirtInnen naturschutzkonform bewirtschaftet und unterliegen in ihrer Pflege einer auf den Naturschutz ausgerichteten Maßnahme des österreichischen Programmes für eine umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft (ÖPUL-Naturschutzmaßnahme, ÖPUL-Maßnahme „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“).
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) ist eine der wichtigsten Naturschutzregelungen der Europäischen Union. Sie wurde 1992 von der EU beschlossen, um den starken Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa hintanzuhalten und bedrohte Arten und Lebensräume zu schützen und die biologische Vielfalt langfristig zu erhalten.
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume zu schützen. Ziel ist es, den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ dieser Arten und Lebensräume zu sichern oder wiederherzustellen.
Die FFH-Richtlinie soll deshalb:
- Biodiversität sichern
- gefährdete Arten schützen
- wichtige Lebensräume erhalten
- Naturschutz europaweit koordinieren
Zu den zu schützenden Lebensräumen gehört der FFH-Lebensraumtyp 6410 – Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden (Molinion caeruleae). Dieser Lebensraumtyp kommt auf feuchten bis nassen bzw. wechselfeuchten bis wechselnassen Standorten der kollinen bis montanen Höhenstufe vor. Traditionell wurden die Bestände einmal, fallweise auch nur jedes zweite Jahr, spät im Jahr (September oder Oktober) gemäht und nicht gedüngt (Streumahd). Extensiv beweidete Bestände sind hingegen vergleichsweise selten.
Gemäß der Biotoptypenkartierung der Wiesen in Wien (2021-2024) ist die Salzwiese als FFH-Typ 6410 -Pfeifengraswiese in einem schlechten Erhaltungszustand. Es ist daher für Wien von großer Bedeutung, diesen Lebensraumtyp durch die richtigen Pflegemaßnahmen und einem größtmöglichen Schutz der Wiese vor beeinträchtigenden Störungen in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen.
Wiederherstellungsverordnung
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme (kurz: Wiederherstellungsverordnung oder Nature Restoration Law genannt) ist ein verbindliches europäisches Rechtsinstrument, das darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme und Lebensräume in Europa wiederherzustellen. Sie ist ein zentraler Baustein der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2030 sowie des Europäischen Green Deals und ergänzt und stützt bestehende Vorgaben wie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat dazu, aktive Maßnahmen zur Renaturierung von Naturflächen umzusetzen. Das bedeutet, dass zerstörte oder stark beeinträchtigte Lebensräume – zum Beispiel Moore, Flüsse, Wälder oder Wiesen – wieder in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden sollen.
Die wichtigsten Ziele sind:
1. Wiederherstellung der Biodiversität
Viele Lebensräume in Europa sind stark geschädigt. Die Verordnung soll den Rückgang der Artenvielfalt stoppen und umkehren.
2. Verbesserung des Zustands von Ökosystemen
Geschädigte Lebensräume sollen wieder funktionsfähig werden, damit sie ihre ökologischen Funktionen erfüllen können.
3. Beitrag zum Klimaschutz
Renaturierte Ökosysteme – zum Beispiel Moore oder Wälder – können CO₂ speichern und helfen, die Folgen des Klimawandels zu mindern.
4. Schutz vor Naturkatastrophen
Intakte Ökosysteme können Hochwasser, Dürren oder Bodenerosion besser abfedern.
5. Verbesserung der Lebensqualität für Menschen
Mehr Grünflächen, bessere Wasserqualität und stabile Ökosysteme wirken sich positiv auf Gesundheit und Umwelt aus.
Das österreichische Programm für eine umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft (ÖPUL)
ÖPUL ist ein Förderprogramm – Vertragsnaturschutzprogramm Österreichs, über das LandwirtInnen finanziell unterstützt werden, wenn sie vorgeschlagene umweltfreundliche Bewirtschaftungsmaßnahmen umsetzen.
Im Programm werden Maßnahmen gefördert, die unter anderem:
- zur Erhaltung der Biodiversität beitragen
- Boden und Grundwasser schützen
- beim Klimaschutz und Tierwohl ansetzen
Die ÖPUL Naturschutzmaßnahme ist eine der direktesten Maßnahmen innerhalb des Programms, weil sie gezielt gefährdete Lebensräume und Arten schützt. Dabei geht es in Abhängigkeit der Standorte um eine besonders naturverträgliche Bewirtschaftung, mit beispielsweise einem späten Mähzeitpunkt, damit sich Pflanzen und Tiere entwickeln können, ohne Düngung oder Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Pestiziden, bzw. um eine extensive Beweidung mit Beweidungszeiträumen und Auszäunung von speziell zu schützenden Pflanzen und Tieren. Die Auswahl der Flächen und Maßnahmen erfolgt durch die Umweltschutzabteilung in enger Zusammenarbeit mit dem Wiener Forst- und Landwirtschaftsbetrieb.
Die Infoseite wurde im Rahmen des Projekts „Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Wiener Teil des BPWW“ erstellt und werden gefördert vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie dem Land Wien.