Landschaftsschutzgebiet

Durch ein Landschaftsschutzgebiet sollen typische Landschaftsbilder als Erholungsraum für den Menschen erhalten werden. Auf Basis des Naturschutzgesetzes kann die Landesregierung entsprechende Gebiete als Landschaftsschutzgebiet verordnen. Auf Grund der Landeskompetenz gibt es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für Landschaftsschutzgebiete in Wien und Niederösterreich. In Wien sind große Teile des Biosphärenparks zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden, darunter auch alle Wiener Kernzonen. In Niederösterreich ist der gesamte Wienerwald Landschaftsschutzgebiet.

In Wiener Landschaftsschutzgebieten sind Bauten, Eingriffe in landschaftsprägende Elemente wie z.B. Baumgruppen, die Aufforstung von nicht bewaldeten Flächen aber auch eine erhebliche Lärmentwicklung verboten. In Niederösterreich wird für eine Baulandwidmung und die Erlassung von Bebauungsplänen in Landschaftsschutzgebieten eine besondere naturschutzfachliche Begutachtung benötigt. Die Errichtung von Baulichkeiten außerhalb von Ortsgebieten, die Materialgewinnung, der Kahlhieb von Baumgruppen sowie die Vornahme von Erdbewegungen sind bewilligungspflichtig.